Verordnung

Verordnung und Bewilligung

Eine Verordnung für Ihre Physiotherpie bekommen Sie von Ihrem Hausarzt oder Facharzt.

Für den tarifmäßigen Kostenersatz ist im Vorfeld eine Bewilligung der zuständigen Krankenkasse notwendig. Nach Abschluss der Therapie reichen Sie zur Kostenrückerstattung die ausgestellte Honorarnote und den Verordnungsschein bei der Krankenkasse ein. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach den Tarifen der jeweiligen Krankenkasse.